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TURAVA, Merab

Verfassungsgericht Georgiens in Batumi

merab_turava@yahoo.de

TURAVA, MERAB

Präsident des Verfassungsgerichts von Georgien

merab_turava@yahoo.de

Prof. Dr. Merab Turava  wurde am 23. September 1964 in Zugdidi (Georgien) geboren.

1990 hat Merab Turava sein Studium an der Juristischen Fakultät der Staatlichen Iwane Dschawachischwili Universität Tbilissi absolviert. 1989-1990 hat er an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaft studiert. 1990-1991 war er Aspirant der Juristischen Fakultät der Staatlichen Iwane Dschawachischwili Universität Tbilissi. Danach war er 1992-1997 Doktorand an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und gleichzeitig Forscher am Institut für Kriminalwissenschaften. 1997 promovierte er und erlangte den akademischen Grad des Doktors der Rechte (Dr. iur.) von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
1998-2005 war Merab Turawa Dozent an der Juristischen Fakultät der Staatlichen Iwane Dschawachischwili Universität Tbilisi sowie Vorstandsmitglied am Justizausbildungszentrum (Richterausbildungszentrum) von Georgien. 1998-2001 war er Mitglied der Arbeitsgruppe der Staatlichen Reformkommission von Georgien, deren Aufgabe die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs des georgischen Strafgesetzbuchs war.
1999-2006 war Merab Turawa als Richter des Obersten Gerichtshofs von Georgien tätig. Von 2000 bis 2005 hatte er den Amt des Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs von Georgien inne. Während dieser Zeit hatte er Aufenthalte an der deutschen Richterakademie (Wustrau) und der europäischen Rechtsakademie (Trier), an dem deutschen Bundesverfassungsgericht, dem deutschen Bundesgerichtshof und dem schweizerischen Bundesgericht. 1999-2001 war er an dem TACIS-Projekt der EU als Experte der richterlichen Ausbildung beteiligt. 2001-2003 arbeitete er mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (zusammen mit Prof. Dr. Claus Kreß) bezüglich der Fragen der Vereinbarkeit der georgischen Gesetzgebung mit dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Rom-Statut) und der Implementation des Römischen Statuts in Georgien zusammen. 2002 führte er wissenschaftliche Forschung am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht (Freiburg) durch. 2001-2004 war er Leiter der Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfs der georgischen Strafprozessordnung im Rahmen der Staatlichen Kommission für die institutionelle Reform des Rechtssystems. Im Dezember 2004 nahm er an der 5. Internationalen Konferenz der vorsitzenden Richter der Welt in Lucknow (Indien) teil.
2005-2008 war Merab Turava als Associate Professor der Juristischen Fakultät der Staatlichen Iwane Dschawachischwili Universität Tbilisi tätig. 2008–2009 leitete er das Forschungsprojekt der Schota Rustaweli Nationalen Wissenschaftsstiftung von Georgien: ,,Zur Entwicklung des Europäischen Strafrechts in Georgien“. 2008 war er am Forschungsprojekt zur Feststellung der Vereinbarkeit der georgischen Gesetzgebung mit den Rahmenbeschlüssen der EU in Zusammenarbeit mit dem Georgisch-Europäischen Zentrum für Politik- und Rechtsberatung (GEPLAC) beteiligt.
2007-2012 war Merab Turava Professor der School of Law der University of Georgia (UG). 2003-2010 führte er Forschungsaufenthalte an den Universitäten in Berlin, Jena und Basel durch. 2006-2011 nahm er an dem in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführten wissenschaftlichen Forschungsprojekt der Volkswagen-Stiftung teil. 2011-2013 war er als Gastprofessor mit dem Forschungsstipendium der Alexander-von-Humboldt-Stiftung in den wissenschaftlichen Instituten der Juristischen Fakultäten der Humboldt-Universität zu Berlin, Friedrich-Schiller-Universität Jena und Universität zu Köln tätig.  
Seit 2013 ist Merab Turawa als Professor der Juristischen Fakultät der Staatlichen Iwane Dschawachischwili Universität Tbilissi und der School of Law der Grigol Robakidze Universität  tätig.
Merab Turawa wurde am 20. März 2015 vom Georgischen Parlament zum Richter des georgischen Verfassungsgerichts gewählt. Am 12. Januar 2018 wurde er durch den Beschluss des Plenums des Verfassungsgerichts zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts ernannt.  Am 25. Juni 2020 wurde er vom Plenum des Verfassungsgerichts zum Präsidenten des Verfassungsgerichts gewählt.
Merab Turawa ist Autor mehrerer Aufsätze und Lehrbücher. Er ist ebenfalls Vorsitzender des Redaktionsrats der ,,Journal of Constitutional Law“; Herausgeber und Redaktionsmitglied der ,,Deutsch-Georgischen Strafrechtszeitschrift“ (DGStZ); Mitglied des Redaktionskollegiums der Zeitschrift ,,Das Recht und die Welt“; Mitglied der internationalen Redaktion der deutschen ,,Kriminalpolitischen Zeitschrift“ (KriPoz).